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Du hast das Recht auf Teilhabe an der Aushandlung Deines Hilfeplans. Der Sozialarbeiter und Dein Bezugsbetreuer sind verpflichtet, Dich einzubeziehen. Beantworte bitte folgende Fragen: (Zugehörigkeit)
Ich habe die Möglichkeit, meine Meinung zu den Zielen der Hilfe zu sagen.
ja, habe ich - und nutze ich immer
Ich habe die Möglichkeit, die Einrichtung oder die Betreuer vor der Hilfe kennenzulernen.
ja, habe ich - und nutze ich immer
Ich habe die Möglichkeit, die Einrichtung oder den Betreuer mit auszusuchen.
ja, habe ich - und nutze ich immer
Ich habe die Möglichkeit, alle mich betreffenden Dokumente und Berichte zu lesen.
ja, habe ich - und nutze ich immer
Du hast das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Vom Staat beauftragte Personen wie Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher, Polizisten oder auch Ärzte sind dazu verpflichtet, dies sicherzustellen. Beantworte bitte folgende Fragen: (Schutz und Sicherheit)
Ich habe die Möglichkeit, mich einem Arzt anzuvertrauen.
nein, steht mir nicht zur Verfügung
Ich habe die Möglichkeit, mich einem Sozialarbeiter des Jugendamtes anzuvertrauen.
ja, habe ich - und nutze ich auch öfter
Ich habe die Möglichkeit, mich einer Betreuungsperson anzuvertrauen.
ja, habe ich - und nutze ich immer
Ich habe die Möglichkeit, mich einem Lehrer anzuvertrauen.
ja, habe ich - nutze ich aber nur selten
Du hast das Recht, etwas zu lernen. Dazu ist die Schule da. Beantworte bitte folgende Fragen: (Bildung)
Ich habe die Möglichkeit, etwas zu lernen, das mir besonderen Spaß macht wie Sport, Musik, Werken oder Kunst.
ja, habe ich - nutze ich aber nur selten
Ich habe die Möglichkeit, von Lehrern zu lernen, deren Person und deren Wissen ich besonders schätze.
nein, steht mir nicht zur Verfügung
Ich habe die Möglichkeit, den Unterricht praktisch mitzugestalten in Garten-, Werk- oder Kunstprojekten.
ja, habe ich - nutze ich aber nicht
Ich habe die Möglichkeit, in einer guten Klassengemeinschaft zu lernen.
nein, steht mir nicht zur Verfügung
© 2007-2012 Guido Osterndorff