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Die Projektidee
Der Aushandlungsprozess Die Methode Der Capability-Approach und die Selbstwirksamkeitstheorie Quellen und Verweise
Die Projektidee
Freiheiten sind nicht nur das primäre Ziel von Entwicklung, sie zählen auch zu den prinzipiellen Voraussetzungen ihrer Verwirklichung. Neben der grundlegenden Anerkennung der evaluativen Bedeutung von Freiheit müssen wir auch Einsicht in die bemerkenswerte empirische Verbindung gewinnen, die Freiheiten verschiedener Art miteinander verknüpfen. Politische Freiheiten – in Gestalt von Meinungsfreiheit und freien Wahlen – tragen dazu bei, ökonomische Sicherheit zu fördern. Soziale Chancen – in Gestalt von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen – erleichtern die Teilhabe am ökonomischen Prozess. Wirtschaftliche Einrichtungen – in Gestalt der Chancen, am Handel und an der Produktion teilzunehmen – können sowohl persönlichen Wohlstand schaffen als auch öffentliche Mittel für soziale Einrichtungen reichlicher fließen lassen. Verschiedene Freiheiten können sich zusammenwirkend gegenseitig verstärken. Die empirischen Verbindungen bestätigen den Vorrang der Bewertungsmaßstäbe. Bezogen auf die mittelalterliche Unterscheidung zwischen „patiens“ und „agens“, orientiert sich das freiheitszentrierte Verständnis der Ökonomie und des Entwicklungsprozesses zuerst und vor allem am tätigen Subjekt. Räumt man ihnen angemessene soziale Chancen ein, sind Individuen in der Lage, ihr eigenes Schicksal erfolgreich zu gestalten und einander zu helfen. Nichts zwingt uns dazu, sie in erster Linie als passive Empfänger der Wohltaten ausgeklügelter Entwicklungsprogramme zu sehen. Nein, es ist wirklich ein Gebot der Vernunft, die segensreiche Rolle freien und selbständigen Handelns, ja sogar schöpferischer Ungeduld – anzuerkennen. (Amartya Sen, Ökonomie für den Menschen, dtv, München, 2002, 22)
Der Aushandlungsprozess
Die erzieherischen Hilfen werden auf der Grundlage eines bestimmten Rechtsverhältnisses zwischen den hilfebedürftigen Eltern und jungen Menschen, den Leistungserbringern und den Leistungsträgern erbracht (sozialrechtliches Dreiecksverhältnis).Dazu geht am Ende der leistungsberechtigte Bürger mit der leistungserbringenden Einrichtung einen privatrechtlichen Vertrag ein. Der leistungsberechtigte Bürger hat einen Anspruch auf die Gewährung einer Sozialleistung gegenüber dem leistungsverpflichteten öffentlichen Träger, darüber erhält er einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Der leistungsberechtigte Bürger kann die leistungserbringende Einrichtung in Anspruch nehmen, wenn zwischen dieser und dem öffentlichen Träger eine Vereinbarung zu den Leistungen-, dem Entgelt- und der Qualitätsentwicklung (§§ 78a ff SGB VIII) abgeschlossen wurde. Welche konkrete Leistung zwischen diesen Akteuren im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis in Anspruch genommen wird, ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen diesen Akteuren. Dieser Aushandlungsprozess wird gesteuert durch das im § 36 SGB VIII festgelegte Hilfeplanverfahren. Die hier vorgestellte Methode geht davon aus, dass der junge Mensch als leistungsberechtigter Bürger in diesen Aushandlungsprozess geht. Wie im § 1 SGB VIII deutlich wird, ist das Kindeswohl ein zentraler handlungsleitender Begriff in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff „Kindeswohl“ begrenzt der Gesetzgeber die Ausübung der elterlichen Sorge (§ 1666 BGB). Über den Kindeswohlbegriff nimmt der Staat sein im Grundgesetz verankertes Wächteramt wahr und kann in das private Erziehungshandeln der Eltern eingreifen (Art. 6 GG). Folglich ist der Kindeswohlbegriff zentral für das historisch entwickelte, gesellschaftliche und rechtliche Spannungsverhältnis zwischen Eltern, denen gemäß Art. 6 II GG die Erziehungsverantwortung zukommt, Kindern, die gemäß BverfG-Urteil Grundrechtsträger mit anerkannter Rechtspersönlichkeit sind und dem Staat, dem die Förderungsverpflichtung und das staatliche Wächteramt gemäß Art. 6 II 2 GG obliegt.Diese rechtliche Stellung des minderjährigen jungen Menschen wird in den Abfragen ganz pragmatisch dazu genutzt, die Stärkung seiner Handlungsbefähigung und die Ausweitung seiner Verwirklichungschancen zum Mittelpunkt seines Anteils am Aushandlungsprozess zu machen. Der Anteil des leistungsverpflichteten Jugendamtes an diesem Aushandlungsprozess besteht in der Verpflichtung der verantwortlichen Fachkraft des Sozialen Dienstes, den jungen Menschen nach § 1 SGB VIII in seiner Entwicklung zu fördern. Die Fachkraft kann davon ausgehen, dass der junge Mensch zwar einen Anspruch auf ein Leben haben, das er selber wertschätzt; dass es jedoch viele Dinge gibt, die er nicht wertschätzen kann, weil er diese Dinge nicht kennt. Insbesondere auch, weil die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmenden jungen Menschen in der Regel von sozialer Entbehrung und Auszehrung betroffen sind. Dieser berufliche Auftrag der verantwortlichen Fachkraft des Sozialen Dienstes wird in den Abfragen ganz pragmatisch dazu genutzt, eine Entwicklungsaufgabe für den jungen Menschen in den Aushandlungsprozess einzubringen. Der Anteil der leistungserbringenden Einrichtung in diesem Aushandlungsprozess besteht darin, für die in Aussicht genommen Entwicklungsaufgaben praktische Methoden und Maßnahmen der Umsetzung einzubringen. Die leistungserbringende Einrichtung ist darauf angewiesen, Leistungszusagen nur abzugeben, wenn sie davon ausgehen kann, dass sie sie auch tatsächlich erbringen kann. Verkauft sie nur gute Absichten, die sie nicht einhalten kann, bekommt sie am Ende zivilrechtliche Probleme mit dem Leistungsberechtigten und öffentlich-rechtliche Probleme mit dem Leistungsverpflichteten.
Die Methode
Die im Folgenden vorgestellte Methode besteht darin, den jungen Menschen danach zu fragen, wie sich seine Fähigkeiten und Möglichkeiten unter dem Einfluss der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln. Sie besteht aber auch darin, dem wohlfahrtsprofessionellen Helfer ein Instrument an die Hand zu geben, das ihn bei der Wahrnehmung seiner Förderungsverpflichtung unterstützt.
Die Methode stellt dem jungen Menschen und der Fachkraft einen Leitfaden für den Dialog über den jeweiligen Stand der Hilfe zur Verfügung. Der Leitfaden besteht aus unterschiedlichen Fragenbögen. Über ein kleines elektronisches Werkzeug (Tool) beantwortet der junge Mensch diese Fragen. In der Regel geschieht dies im Diskurs mit der pädagogischen Fachkraft. Der junge Mensch kann die Fachkraft unmittelbar mit seinen Antworten konfrontieren. Die Fachkraft kann den jungen Menschen durch das Aufzeigen neuer Möglichkeiten und das Einfordern neuer Fähigkeiten herausfordern. Auch die Fachkraft kann dies durch das Ausfüllen der Fragebögen dokumentieren. Mit Unterstützung des Tools sieht der junge Mensch das Ergebnis seiner Antworten in den unterschiedlichen Fragebögen sofort in Form von Tabellen und Grafiken. Die Erwartungen der Fachkraft können ebenfalls derart dargestellt werden. Die unterschiedlichen Darstellungen können diskutiert, Maßnahmen und Methoden zur Annäherung möglicher unterschiedlicher Einschätzungen können erörtert und die Ergebnisse können festgelegt werden. Über die Abfragen zu unterschiedlichen Erhebungszeitpunkten können Entwicklungen aufgezeigt werden. Zwischen den Erwartungen der Fachkraft und dem gemeldeten Ergebnis durch den jungen Menschen können SOLL/IST-Vergleiche angestellt werden. Ziel der Methode ist es, den jungen Menschen bei der Selbstreflexion seiner Entwicklung unter dem Einfluss der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Ziel der Methode ist es auch, der Fachkraft Steuerungsinformationen über die Ergebnisse seiner Arbeit zu liefern. Das Tool ermöglicht es, die Ergebnisse unterschiedlicher Abfragen zu Indikatoren zu verdichten. Die Organisation, die die Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe erbringt, erhält auf diesem Wege Steuerungsinformationen über die besonderen Schwerpunkte ihrer Leistungsfähigkeit. Sie kann diese Hinweise nutzen zur Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Die Methode wurde entwickelt in einer Einrichtung für sozialpädagogische Dienstleistungen in Bremerhaven. Die Einrichtung erbringt Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere in der Betreuung von jungen Menschen in zwei Wohngruppen, in einer Tagesgruppe, in der ambulanten Betreuung und in professionellen Erziehungsfamilien. Die Methode wird in diesen unterschiedlichen Hilfeformen zurzeit erprobt. Das Bundesmodellprogramm Wirkungsorientierte Jugendhilfe (ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur „Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff SGB VIII) Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht –im Vergleich zum Jugendwohlfahrtsgesetz- die Stärkung der Hilfeempfänger am Hilfeprozess vor. Die Personensorgeberechtigten und Kinder sollen nicht „als Objekt staatlichen Handelns“, sondern als mitgestaltende Subjekte im Hilfeprozess (Messner, 2007: 16) eingebunden werden. Schmid beschreibt die Partizipation der Leistungsadressaten als „...das wichtigste Gestaltungsprinzip der Leistungsverwaltung.“ (Schmidt 2007: 135). Es ist also konstitutiv für die Kinder- und Jugendhilfe, dass die Adressat/innen bei der Gestaltung der Hilfe und der Auswahl des Anbieters der Leistungen beteiligt werden und die Leistungsverwaltung sich an dem „Leitbild der Aushandlung (ebd.) orientiert. Dies setzt allerdings unter anderem auch die Möglichkeit zur dezidierten Aufklärung der Adressat/innen über den Zweck, bzw. über die zu erwartenden Ergebnisse und die zu erwartende Wirkung von Hilfeangeboten voraus.Das Bundesmodellprogramm ist im Jahr 2006 aufgelegt worden, weil die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe diese gesetzlichen Grundsätze in der Praxis nicht anwenden. Das, was das Zitat positiv als Anspruch formuliert, bedeutet in der alltäglichen Anwendung: die leistungserbringende Einrichtung hat die Möglichkeit, aus institutionserhaltenden Gründen dem leistungsberechtigten jungen Menschen etwas zu verkaufen, das dieser gar nicht braucht und das bei dem leistungsverpflichteten öffentlichen Träger das Kinder- und Jugendhilfebudget ausblutet. Das bestehende Entgeltsystem und seine Handhabung in der Praxis ist dysfunktional: es belohnt die Erbringung vieler, intensiver und langer Hilfen; es bestraft konsequent zeit- und zielorientierte Hilfen. Es fördert die Ressourcenmaximierung durch die Problemmaximierung. Das Instrument, um dieses Geschäft zu betreiben, ist die Deutungshoheit der Fachkräfte nicht nur über das Leben und die Lebensbedingungen der jungen Menschen, sondern auch noch über die Wirksamkeit der eigenen, selbst erbrachten Hilfen. Die hier vorgestellte Methode wurde in einer Einrichtung entwickelt, die Teilnehmer an dem Bundesmodellprogramm war. Evaluiert wurde das Bundesmodellprogramm durch die Universität Bielefeld unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Uwe Otto. Grundlage für die Evaluation war der Bezug auf den Capability-Ansatz. Es wurde die Entwicklung der Befähigungs- und Verwirklichungschancen (Capabilities) zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten gemessen (zu Beginn des Modellprogramms und am Ende). Dazu wurde ein Capabilities-Set gebildet. Es wurde gemessen, wie sich die unterschiedlichen Capabilities dieses Sets zwischen den beiden Messzeitpunkten entwickelt haben. Die Werte wurden durch die Befragung der jungen Menschen ermittelt (siehe: www.wirkungsorientierte-jugendhilfe.de). Dies ist ein neuer, innovativer Ansatz in der Wirkungsforschung bezogen auf die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Hier wird jetzt eine Methode vorgestellt, die den Capability-Ansatz zur Sammlung zeit-, situations-, personen- und milieunahen Steuerungsinformationen in der praktischen Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe einsetzt.
Der Capability-Approach und die Selbstwirksamkeitstheorie
Nach dem Capability Ansatz ist es die Aufgabe der Sozialen Arbeit den jungen Menschen zusätzliche Möglichkeiten von Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit zur Verfügung zu stellen, sowie zusätzliche Chancen zur Verwirklichung zu schaffen. Dies fördert sein Selbstvertrauen, entwickelt seine lebenspraktische Intelligenz und steigert seine Problemlösungsfähigkeit. Der junge Mensch erwirbt die Zuversicht, zukünftigen Handlungsanforderungen gerecht zu werden. Nach der Selbstwirksamkeitstheorie bestimmt die Einschätzung der persönlichen Kompetenzen und die Erwartung der zukünftigen persönlichen Wirksamkeit die Überzeugung des jungen Menschen, Handlungen zu planen und ausführen zu können, die geeignet sind, zukünftige Situationen zu meistern. Diesen Zusammenhang zwischen dem Capability-Ansatz und der Selbstwirksamkeitstheorie beschreibt Matthias Grundmann wie folgt:
Einen wesentlichen Ausdruck findet die Handlungsbefähigung im strategischen Vorausschauen, in der Planung zukünftiger schulischer, beruflicher sowie privater Handlungsoptionen. Dies kann mitunter zu sehr schmerzhaften Erfahrungen von Handlungsohnmacht, aber ebenso mit ausgeprägten Wirksamkeitserfahrungen einhergehen. Dies hängt wiederum von mehreren Faktoren ab. Zunächst lässt sich zeigen, dass Kinder, die aufgrund verfügbarer Ressourcen viele Alternativen erproben können, sich in der Regel als handlungswirksamer erleben als Kinder, die in ihren Handlungsspielräumen (sei es durch die Bedingungen des Aufwachsens zu Hause oder durch persönliche Handicaps) eingeschränkt sind (Flammer 1995). Das ist relativ trivial, wird aber vor dem Hintergrund variierender Erfahrungen der eigenen Handlungsmächtigkeit in unterschiedlichen Lebensbereichen (z.B. zu Hause, im sozialen Nahraum, auf dem Spielplatz etc.) und den in institutionellen Kontexten, insbesondere der Schule, aber auch in Sportvereinen geforderten formalen Bewertungskriterien für Handlungserfolg zu einem entscheidenden Entwicklungsfaktor. Denn die zunächst lediglich als unterschiedlich bewerteten Ressourcen der Wirksamkeitserfahrung werden von den Betroffenen und ihren Bezugspersonen als persönliches Defizit oder aber als besondere Leistung definiert. Bandura (1995) weist dementsprechend darauf hin, dass die Einschätzung der personalen Handlungsbefähigung (agency) von solchen Erfolgs- und Misserfolgserfahrungen abhängt. Auch Hans-Uwe Otto weist auf diesen Zusammenhang hin: Der Begriff der Selbstwirksamkeit (self-efficacy) wurde vor allem vom Sozialpsychologen Albert Bandura geprägt, der mit seiner sozial-kognitiven Lerntheorie sowohl den internationalen Diskurs in der Psychologie als auch in der Erziehungswissenschaft sei den 1980er Jahren entscheidend mitgestaltet hat. Bandura selbst bringt die Selbstwirksamkeit folgendermaßen in Zusammenhang mit menschlichen Capabilities: „Selbstwirksamkeit ist die Überzeugung von den eigenen Möglichkeiten, Handlungen zu planen und auszuführen, um zukünftige Situationen zu meistern.“ Dieses Vertrauen in die eigenen Handlungsfähigkeiten bzw. die Überzeugung, Handlungserwartungen erfüllen zu können, bestimmen das Denken, Fühlen und die eigene Motivation zu Handeln sowie die Handlung selbst (vgl. Bandura 1994) Die hier vorgestellte Methode versucht die Entwicklung der Handlungsbefähigung und der Verwirklichungschancen abzufragen und das Ergebnis messbar zu machen. Die Evaluation des Bundesmodellprogramms durch die Universität Bielefeld hat festgestellt, dass das Erleben von Selbstwirksamkeit durch die jungen Menschen einer der wirkmächtigsten Faktoren in der Erziehungshilfe ist. Die Methode misst deshalb die Selbstwirksamkeit bzw. die Selbstwirksamkeitserwartung. Hinweise auf ähnliche Methoden zur Messung der Selbstwirksamkeit liefern die Selbstwirksamkeitsskalen von R. Schwarzer und M. Jerusalem (Skalen zur Erfassung von Lehrer- und Schülermerkmalen 1999).
Quellen und Verweise
Literatur:
Bandura, A. 1997: Self-efficacy: The Exercise Of Control. New York: Freeman. Nussbaum, M. C. 1998: Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. Zur Verteidigung des aristotelischen Essentialismus. In: Steinfath, H. (Hrsg.): Was ist ein gutes Leben? Frankfurt am Main. Otto, H.-U. / Ziegler, H. (Hrsg.) 2008: Capabilities – Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen in der Erziehungswissenschaft. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Otto, H.-U. 2007: What Works? Expertise: Zum aktuellen Diskurs um Ergebnisse und Wirkungen im Feld der Sozialpädagogik und Sozialarbeit - Literaturvergleich nationaler und internationaler Diskussion. Berlin: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ. Sen, A. K. 1985: Commodities and Capabilities. Amsterdam: North-Holland. Sen, A. K. 2000: Ökonomie für den Menschen. Wege zur Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. München und Wien: Carl Hanser-Verlag. Schrödter, M. 2007: Soziale Arbeit als Gerechtigkeitsprofession. Zur Gewährleistung von Verwirklichungschancen. In: neue praxis(i.E.). Schrödter, M. / Ziegler, H. 2006: Was wirkt in der Kinder- und Jugendhilfe? Internationaler Überblick und Entwurf eines Indikatorensystems von Verwirklichungschancen. Bielefeld: Universität Bielefeld. Schwarzer, R. / Jerusalem, M. (Hrsg.) 1999: Skalen zur Erfassung von Lehrer- und Schülermerkmalen. Dokumentation der psychometrischen Verfahren im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellversuchs Selbstwirksame Schulen, Berlin: Freie Universität Berlin. |
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© 2007-2010 Guido Osterndorff
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